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Tätigkeitsfeld
Der Notar ist unparteilich, verschwiegen, unabhängig und achtet auf ausgewogene Rechts- und Vertragsverhältnisse. Was der Notar in öffentlichen Urkunden bestätigt, hat besondere Beweiskraft. Er unterliegt der Verschwiegenheitspflicht und bietet absolute Sicherheit als Treuhänder für Geld, Urkunden und Dokumente.
Was wir für Sie tun können:
Beurkundungen
Eine der Hauptaufgaben der Notare sind Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften, amtliche Bestätigungen aus öffentlichen Registern und Urkunden, die Beurkundung von Verträgen und Vorgängen, sowie General- und Hauptversammlungen, Versteigerungen und freiwillige Feilbietungen, Verlosungen, die Schaffung vollstreckbarer Exekutionstitel sowie Wechselproteste, Beglaubigung von Pfandurkunden und Schuldscheinen samt Eintragung im Grundbuch uvm.
Liegenschaftsrecht
Ihr Notar ist ein kompetenter Berater und Errichter von Kauf-, Miet- und Pachtverträgen, Schenkungen und Übergaben, Parifizierungen und Wohnungseigentumsbegründung, bei Bauträgerverträgen und –projekten, Treuhandabwicklungen, Dienstbarkeitsverträgen, Parzellierungen und Teilungsplänen, Baurechtsverträgen, grundverkehrsbehördlichen Verfahren, Steuerselbstberechnungen, Grundbuchsdurchführungen, Grundbucheinsicht und Grundbuchsauszügen uvm.
Familienrecht
Die Sicherheit, die der Notar Ihnen bietet, kostet weniger als später teure Streitigkeiten. Er ist bei Eheverträgen, Verträgen zwischen Lebensgefährten, Scheidungsvereinbarungen, Adoptionsverträgen, Erklärungen zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung, etc. völlig unparteilich. Er errichtet weiters für Sie Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, etc.
Erbrecht
Ihr Notar ist Ihnen auch bei folgenden Themen behilflich: Bei der Verfassung von Testamenten und sonstigen letztwilligen Verfügungen, Erbverträgen, Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen, Schenkungen und sonstigen Verträgen auf den Todesfall, der Verwahrung letztwilliger Anordnungen, Registrierungen im Österreichischen Zentralen Testamentsregister, Durchführung von Verlassenschaften als Gerichtskommissär oder Erbenmachthaber, Vertretung in Verlassenschaftsverfahren etc.
Gesellschaftsrecht
Sie wollen eine Firma gründen oder übergeben? Dann finden Sie im Notar einen wichtigen Ansprechpartner für Unternehmensgründungen, die Gründung von Personengesellschaften, GmbHs und Aktiengesellschaften, Unternehmens- und Gesellschaftsumgründungen, für die Erstellung von Gesellschaftsverträgen, Geschäftsführer- und Prokuristenbestellungen, Unternehmensübernahmen, Abtretungsverträge, Gründung von Privatstiftungen, Firmenbucheingaben und Anmeldungen, Firmenbucheinsicht, Firmenbuchauszüge uvm.
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